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Erbrecht

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Kubat Recht & Beratung: Erbrecht und Nachlassverwaltung

Kubat Recht bietet professionelle Beratung bei der gerechten und gesetzeskonformen Aufteilung des hinterlassenen Vermögens (des Nachlasses) unter den gesetzlichen und eingesetzten Erben im Falle des Todes, der Verschollenheit oder der Todesvermutung des Erblassers. Im Rahmen des Erbrechts begleiten wir sorgfältig alle Verfahren zur Feststellung der beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerte im Nachlass, zur Verwaltung der Schulden und zum Schutz der Berechtigten.

Errichtung von Testamenten und Verfügungen von Todes wegen

Es ist von großer Bedeutung, dass der Erblasser zu Lebzeiten seinen letzten Willen rechtlich absichert, ohne die Pflichtteile zu verletzen. Im Rahmen des türkischen Zivilgesetzbuches beraten wir zu drei verschiedenen Testamentsarten:

Öffentliches Testament: Die sicherste Methode, errichtet vor einem Notar oder befugten Beamten in Anwesenheit von Zeugen.

Eigenhändiges Testament: Wir prüfen die rechtliche Gültigkeit von Urkunden, die vollständig in der Handschrift des Erblassers verfasst sind und Datum sowie Unterschrift enthalten.

Mündliches Testament: Wir beachten die gesetzlichen Gültigkeitsfristen und Verfahren dieser in außergewöhnlichen Situationen (Todesgefahr usw.) genutzten Methode.

Wesentliche aus dem Erbrecht entstehende Klagen

Bei Streitigkeiten, die während der Aufteilung des Erbes entstehen, treten wir zum Schutz der Rechte unserer Mandanten in folgenden Klagearten als fachkundige Vertreter auf:

Ausschlagung der Erbschaft und Erbschein: Feststellung der Erben und Begleitung der Ausschlagungsverfahren, wenn der Nachlass überschuldet ist.

Klage auf Anfechtung des Testaments: Wir führen Anfechtungsverfahren aus Gründen wie Geschäftsunfähigkeit, Formmängeln, Irrtum oder Rechtswidrigkeit.

Kollusive Übertragung durch den Erblasser und Grundbuchberichtigung: Wir führen einen Rechtsstreit gegen kollusive (zum Schein getätigte) Verkäufe und Übertragungen des Erblassers, mit denen Vermögen vor den übrigen Erben verborgen werden soll.

Herabsetzungsklage: Wir verfolgen Klagen von Erben, deren Pflichtteil verletzt wurde, um die Verfügungen des Erblassers auf die gesetzlichen Grenzen zurückzuführen.

Ausgleichungsklage: Wir begleiten die Verfahren zur Rückführung der den einzelnen Erben zu Lebzeiten des Erblassers gemachten unentgeltlichen Zuwendungen in den Nachlass, um die Gleichheit unter den Erben herzustellen.

Besondere Erbverträge

Wir beraten zu Verträgen, die der Erblasser zu Lebzeiten schließen kann und die den Parteien wechselseitige Pflichten auferlegen oder Rechte verschaffen:

Erbvertrag auf Pflege bis zum Tod (Verpfründungsvertrag): Erstellung von Verträgen, die die Vermögensübertragung gegen die Verpflichtung des Pflegeschuldners vorsehen, den Pflegegläubiger lebenslang zu pflegen.

Erbverzichtsvertrag: Errichtung amtlicher Verträge, mit denen ein Erbe – gegen Entgelt oder unentgeltlich – auf sein Erbrecht verzichtet.

Warum sollten Sie professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen?

Das Erbrecht ist ein Bereich, in dem ein- und zehnjährige Ausschlussfristen mit den Verjährungsregeln verflochten sind. Insbesondere die richtige Unterscheidung zwischen einer kollusiven Übertragung durch den Erblasser und einer Herabsetzungsklage ist für den Erfolg des Verfahrens entscheidend.

Von seinem Büro in Istanbul aus arbeitet Kubat Recht unter Anleitung der aktuellen Rechtsprechung des Kassationshofs, um die Erbrechte seiner Mandanten mit der korrektesten Strategie zu verteidigen und Rechtsverluste am Nachlass zu verhindern.

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