Verwaltungsrecht
Kubat Recht & Beratung: Verwaltungsrecht und verwaltungsgerichtliche Verfahren
Im Bereich des Verwaltungsrechts – das auf der Verfassung beruht und das öffentliche Interesse zum Ziel hat – verteidigt Kubat Recht die Rechte seiner Mandanten gegen rechtswidrige Handlungen und Maßnahmen der Verwaltung. In diesem Rechtsgebiet, das die Beziehungen der Verwaltung zu den Einzelnen regelt, ist es unsere Priorität, das Gleichgewicht zwischen den überragenden Befugnissen der öffentlichen Hand und den Rechten und Freiheiten des Einzelnen zu wahren.
Gerichtliche Kontrolle von Verwaltungsakten
Wenn von Verwaltungsbehörden erlassene Akte, die die Rechtssphäre natürlicher oder juristischer Personen berühren, hinsichtlich Zuständigkeit, Form, Grund, Gegenstand oder Zweck rechtswidrig sind, muss ein gerichtliches Kontrollverfahren eingeleitet werden. Unsere wichtigsten Leistungen in diesem Rahmen sind:
1. Anfechtungsklagen
Dies ist die Klageart, die erhoben wird, um einen rechtswidrigen Verwaltungsakt mit Rückwirkung zu beseitigen.
Klagefristen: In der Regel ist es entscheidend, die Klage innerhalb der Ausschlussfristen von 60 Tagen vor den Verwaltungsgerichten und dem Staatsrat sowie 30 Tagen vor den Finanzgerichten zu erheben.
Umfang der gerichtlichen Befugnis: Die Gerichte prüfen die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts; sie dürfen sich nicht an die Stelle der Verwaltung setzen, um eine Zweckmäßigkeitskontrolle vorzunehmen, noch Entscheidungen treffen, die deren Ermessen beseitigen würden.
2. Klagen auf vollen Rechtsschutz (Schadensersatz)
Dies sind die Klagen, die von Personen erhoben werden, die infolge einer Handlung, eines Aktes oder einer Unterlassung der Verwaltung materiellen oder immateriellen Schaden erleiden, um diesen Schaden ersetzt zu bekommen.
Grundlagen der Haftung: Die Ersatzpflicht der Verwaltung beruht auf den Grundsätzen des „Dienstfehlers" (verschuldensabhängige Haftung) oder – auch ohne Verschulden der Verwaltung – der „verschuldensunabhängigen Haftung", die sich im Rahmen gesellschaftlicher Risiken entwickelt.
Grundsatz des sozialen Risikos: Wir begleiten die Verfahren zum Ersatz – im Rahmen des „sozialen Risikos" – der außergewöhnlichen Schäden, die Einzelne aufgrund gesellschaftlicher Ereignisse erleiden, auch wenn diese nicht das Ergebnis einer unmittelbaren Tätigkeit der Verwaltung sind.
Unsere Fachgebiete in der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Unsere Kanzlei bietet Vertretung in folgenden Streitarten, von den erstinstanzlichen Gerichten bis zur Ebene des Staatsrats:
Schadensersatz- und Rückforderungsklagen: Rückerstattung rechtswidrig erhobener Beträge oder Ersatz der aus einer Verwaltungshandlung entstandenen Schäden.
Steuerstreitigkeiten: Vor den Finanzgerichten erhobene Klagen vollen Rechtsschutzes betreffend den Grund oder die Höhe der Steuer.
Verwaltungsverträge: Streitigkeiten aus der Durchführung von Verträgen, die zur Erbringung öffentlicher Dienstleistungen mit der Verwaltung geschlossen wurden.
Bau- und Siedlungsrecht: Rechtsbehelfe gegen die Aufhebung von Bebauungsplänen und gegen die Beschlüsse von Gemeindeausschüssen.
Warum sollten Sie professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen?
Anders als das ordentliche Gerichtsverfahren beruht das Verwaltungsverfahren auf dem Schriftlichkeitsgrundsatz, und die Fristen laufen ab dem Zustellungs-/Bekanntgabedatum sehr schnell. Das Übersehen der in Sondergesetzen vorgesehenen unterschiedlichen Klagefristen kann selbst in einer Sache, in der Sie im Recht sind, zur Abweisung der Klage führen.
Von seinem Büro in Istanbul aus führt Kubat Recht einen disziplinierten Prozess der Verfahrensführung, um die Rechte seiner Mandanten gegenüber den Tätigkeiten der Verwaltung abzusichern und die erlittenen Schäden schnellstmöglich ersetzt zu bekommen.
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