Alle Tätigkeitsbereiche
Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Kubat Recht & Beratung: Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen

Kubat Recht bietet rechtliche Unterstützung bei der Lösung aller Arten von Streitigkeiten aus dem Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber – im Lichte der geltenden Gesetzgebung und der Rechtsprechung des Kassationshofs. Mit einem lösungsorientierten Ansatz für die Probleme, die bei Abschluss, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverträgen entstehen, wollen wir die Rechte und Interessen unserer Mandanten schützen.

Arbeitsrecht und seine Anwendungsbereiche

Das Arbeitsrecht ist das Rechtsgebiet, das das Abhängigkeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber regelt, die Rechte der Parteien bestimmt und Streitigkeiten zwischen ihnen nach den Vorschriften des Arbeitsgesetzes löst. Diese Streitigkeiten werden in erster Linie vor den Arbeitsgerichten und, wo kein Arbeitsgericht besteht, vor den in dieser Eigenschaft tätigen Zivilgerichten erster Instanz verhandelt.

Bei Kubat Recht erbringen wir – im Gleichgewicht zwischen dem Arbeitnehmerschutzprinzip des Arbeitsrechts und den gesetzlichen Rechten des Arbeitgebers – Leistungen in folgenden Bereichen:

1. Arbeitnehmerforderungen und Abfindungsansprüche

Die bei Beendigung des Arbeitsvertrags entstehenden finanziellen Ansprüche verfolgen wir sorgfältig:

Abfindung: Eine Einmalzahlung, auf die ein Arbeitnehmer mit mindestens einjähriger Tätigkeit Anspruch hat, wenn er das Arbeitsverhältnis unter den gesetzlich genannten Voraussetzungen beendet.

Kündigungsentschädigung: Eine Entschädigung, die bei Kündigungen ohne Einhaltung der Kündigungsfristen zu zahlen ist.

Überstunden- und Lohnforderungen: Eintreibung von Arbeit über 45 Wochenstunden hinaus, von Entgelten für nationale und allgemeine Feiertage sowie von nicht genommenem Jahresurlaub.

2. Wiedereinstellungsklagen (Kündigungsschutz)

Für unsere dem Kündigungsschutz unterliegenden Mandanten, die aus einem ungerechtfertigten oder unwirksamen Grund entlassen wurden, führen wir das Wiedereinstellungsverfahren. Dabei beachten wir folgende Ausschlussfristen:

die einmonatige Frist zur Anrufung eines Mediators ab der Kündigungsmitteilung,

die zweiwöchige Klagefrist nach der Mediation,

die Verfahren zur Wiederbewerbung innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Rechtskraft der Entscheidung.

3. Klagen auf Feststellung des Beschäftigungsverhältnisses

Wir vertreten unsere Mandanten in Klagen zur korrekten Feststellung der Beschäftigungszeiten von Arbeitnehmern, deren Sozialversicherungsbeiträge zu niedrig abgeführt wurden, die ohne Versicherung beschäftigt waren oder deren An-/Abmeldungen unrechtmäßig erfolgten. Wir bieten fachkundige Unterstützung hinsichtlich der fünfjährigen Ausschlussfrist (vorbehaltlich der gesetzlichen Ausnahmen) ab dem Ende des Austrittsjahres sowie hinsichtlich der Beweismittel.

Ausgewogene rechtliche Unterstützung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Auch wenn das Arbeitsrecht im Kern auf den Schutz der schwächeren Partei abzielt, hat auch der Arbeitgeber innerhalb der gesetzlichen Voraussetzungen ein Kündigungs- und Weisungsrecht. Damit keine Partei Rechtsverluste erleidet, bietet Kubat Recht professionelle Beratung bei der Erstellung von Personalakten, bei Abmahn-/Mahnverfahren und in Mediationsgesprächen.

Unser Büro mit Sitz in Istanbul erarbeitet schnelle und wirksame Lösungen im Einklang mit der Dynamik des Arbeitslebens und setzt alle rechtlichen Mittel ein, um Arbeitsstreitigkeiten zugunsten unserer Mandanten zu lösen.

Bitte kontaktieren Sie uns für detailliertere Informationen...