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Reputationsmanagement in der digitalen Welt: Beleidigung und Bloßstellung in sozialen Medien und rechtlicher Schutz

Reputationsmanagement in der digitalen Welt: Beleidigung und Bloßstellung in sozialen Medien und rechtlicher Schutz

Obwohl das Internet und die sozialen Medien als der weiteste Raum der Meinungsfreiheit erscheinen, verspricht dieser Raum keine grenzenlose Freiheit. Straftaten, die sich hinter einer Tastatur verbergen, und Angriffe auf Persönlichkeitsrechte unterliegen nach dem türkischen Strafgesetzbuch und dem Zivilgesetzbuch ernsten Sanktionen. Als Kubat Recht beleuchten wir die Wege, Ihren Ruf gegen das Unrecht zu schützen, das Sie in der digitalen Welt erleiden.

1. Die am häufigsten begangenen Straftaten in den sozialen Medien

Entgegen der Annahme überschreiten viele in der virtuellen Welt vollzogene Handlungen die Grenzen von „Scherz" oder „Kritik" und stellen eine Straftat dar:

Beleidigung (türk. StGB Art. 125): Einer Person eine konkrete Handlung oder Tatsache zuzuschreiben, die ihre Ehre, Würde und ihr Ansehen verletzen kann, oder sie zu beschimpfen. Über soziale Medien begangene Beleidigungen gelten als „öffentlich begangen" und sind daher ein Grund zur Strafschärfung.

Verletzung der Vertraulichkeit der Kommunikation: Das Anfertigen von Screenshots privater Nachrichten (DMs) und deren Weitergabe (Offenlegung) ohne Zustimmung der anderen Partei.

Verletzung der Privatsphäre: Das einvernehmenslose Teilen von Fotos, Videos oder Informationen aus den geheim zu haltenden Lebensbereichen einer Person.

Rechtswidrige Verbreitung personenbezogener Daten: Die Verbreitung der Telefonnummer, Adresse oder Identitätsangaben einer Person ohne Zustimmung.

2. Die feine Linie zwischen „Kritik" und „Beleidigung"

Unser Rechtssystem schützt die Meinungsfreiheit; diese Freiheit endet jedoch dort, wo die Persönlichkeitsrechte eines anderen beginnen. Auch wenn Politiker, Künstler oder Personen des öffentlichen Lebens harte Kritik ertragen müssen, sind Beschimpfung, Erniedrigung oder das Verspotten der körperlichen/seelischen Merkmale einer Person keine „harte Kritik", sondern Beleidigung.

3. Der erste Schritt im Moment der Schädigung: Beweissicherung

Inhalte in den sozialen Medien können innerhalb von Sekunden gelöscht werden. Daher hängt der Erfolg des rechtlichen Prozesses von der korrekten Sammlung der Beweise ab:

Screenshot: Es sollten Screenshots angefertigt werden, auf denen der Inhalt, die Profilangaben der teilenden Person und das Datum sichtbar sind.

URL-Adresse: Der direkte Link des Beitrags sollte gespeichert werden.

Notarielle Bestätigung (e-Feststellung): Bei sehr kritischen Streitigkeiten kann gegen die Möglichkeit der Löschung des Inhalts über das e-Feststellungssystem der Notarkammer amtlich festgehalten werden, dass der Inhalt in diesem Moment vorhanden war.

4. Rechtliche und strafrechtliche Rechtsbehelfe

Wenn Sie einem digitalen Angriff ausgesetzt sind, setzen wir als Kubat Recht folgende Verfahren in Gang:

Sperrung des Zugangs und Entfernung des Inhalts: Im Rahmen des Gesetzes Nr. 5651 die dringende Anrufung des Straffriedensgerichts zur Entfernung von Inhalten, die Persönlichkeitsrechte verletzen.

Strafanzeige: Erstattung einer Anzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft zur Ermittlung und Bestrafung des Täters.

Klage auf immateriellen Schadensersatz: Ein Anspruch auf materiellen/immateriellen Schadensersatz wegen der im seelischen Bereich der Person angerichteten Zerstörung und des Ansehensverlusts.

5. Kubat Recht: Der Verteidiger Ihrer digitalen Rechte

Spuren im Internet können gelöscht werden, doch der angerichtete Schaden kann dauerhaft sein. Angesichts von Cybermobbing, Rufmord oder der unbefugten Nutzung Ihrer Daten zu schweigen, kann die Angreifer ermutigen. Mit seiner Erfahrung im Bereich des IT-Rechts stellt Kubat Recht Ihre Präsenz und Ihren Ruf in der digitalen Welt unter rechtlichen Schutz.

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