Die unsichtbare Wunde des Arbeitslebens: Mobbing (psychische Belästigung) und die Rechtsmittel des Arbeitnehmers
Heute wird die Geschäftswelt nicht nur mit körperlicher Arbeit, sondern auch mit einem intensiven psychologischen Prozess geführt. Doch nicht jedes Wettbewerbsumfeld ist „gesund". Die unethischen Verhaltensweisen, die eine oder mehrere Personen an einem Arbeitsplatz systematisch gegen eine bestimmte Person anwenden, werden in der Rechtsliteratur als Mobbing bezeichnet. Welche Verhaltensweisen gelten also als Mobbing, und was sollte ein Arbeitnehmer tun, der mit dieser Situation konfrontiert ist?
1. Die Kriterien, damit ein Verhalten als Mobbing gilt
Nicht jeder Streit am Arbeitsplatz oder jeder harte Führungsstil ist Mobbing. Im Lichte des Kassationshofs und internationaler Normen muss eine Handlung, um als Mobbing anerkannt zu werden, folgende Elemente aufweisen:
Kontinuität: Die Handlungen sind nicht zufällig, sondern über einen bestimmten Zeitraum verteilt (in der Regel mindestens 6 Monate).
Systematik: Die Verhaltensweisen wiederholen sich fortlaufend und dienen einem bestimmten Zweck (den Arbeitnehmer einzuschüchtern, zur Kündigung zu zwingen).
Abzielen auf die Person: Die Ausgrenzung des Arbeitnehmers, die ungerechtfertigte Einschränkung seiner Befugnisse oder die Zuweisung von Aufgaben weit unter seiner Kompetenz.
2. Anzeichen von Mobbing: Womit könnten Sie konfrontiert werden?
Mobbing umfasst meist keine körperliche Gewalt; es ist eine psychologische Belagerung:
Ausschluss aus dem sozialen Leben (nicht zu Besprechungen eingeladen werden, Isolierung des Arbeitsplatzes).
Ungerechtfertigte und ständige Kritik an der Arbeitsleistung.
Verbale Belästigung, Anspielungen oder Demütigung vor anderen.
Zuweisung von Aufgaben weit unter der eigenen Kapazität in einer Weise, die das Selbstvertrauen des Arbeitnehmers untergräbt.
3. Beweismittel gegen Mobbing: „Das Unsichtbare beweisen"
In Mobbing-Verfahren ist die größte Schwierigkeit die Phase des Beweises. In Kenntnis der Schwierigkeit dieser Situation bietet das Rechtssystem jedoch eine „Beweiserleichterung". Wir raten unseren Mandanten zu folgenden Vorbereitungen:
Mobbing-Tagebuch: Festhalten der eintretenden Ereignisse unter Angabe von Datum, Uhrzeit und Ort.
Digitale Beweise: E-Mails, WhatsApp-Nachrichten und andere digitale Aufzeichnungen.
Ärztliche Atteste: Arztberichte, die die psychischen oder physischen Auswirkungen des erlittenen Stresses belegen.
Zeugenaussagen: Die Aussagen von Kollegen, die die Ereignisse miterlebt haben.
4. Welche rechtlichen Rechte hat der Arbeitnehmer?
Ein Arbeitnehmer, der Mobbing ausgesetzt ist, muss nicht schweigen oder kündigen und auf seine Rechte verzichten. Als Kubat Recht verfolgen wir in diesem Prozess folgende Wege:
Kündigung aus wichtigem Grund: Der Arbeitnehmer kann den Arbeitsvertrag einseitig kündigen, ohne die Kündigungsfrist abzuwarten, und so Anspruch auf Abfindung erlangen.
Materielle und immaterielle Entschädigung: Wegen der erlittenen Zermürbung und des Angriffs auf die Persönlichkeitsrechte kann eine Entschädigungsklage erhoben werden.
Entschädigung wegen Bösgläubigkeit: Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann vom Arbeitgeber eine zusätzliche Entschädigung verlangt werden.
Disziplin und Beschwerde: Nutzung der internen Mechanismen des Unternehmens oder der Kanäle des Arbeitsministeriums (Hotline ALO 170).
5. Der Ansatz von Kubat Recht: Wir sind uns Ihrer Rechte bewusst
Mobbing ist nicht nur eine Rechtsstreitigkeit, sondern auch eine Menschenrechtsfrage. Ihr Seelenfrieden und Ihre psychische Gesundheit am Arbeitsplatz sind wertvoller als Ihre Karriere. Mit seinem professionellen Team steht Kubat Recht Ihnen in diesem schwierigen Prozess zur Seite – von der Beweissammlung bis zum Abschluss des Verfahrens – und bildet einen rechtlichen Schutzschild gegen das Unrecht, dem Sie in Ihrem Berufsleben ausgesetzt waren.
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